Maklerkosten Rechner

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Beim Immobilienkauf müssen Sie an verschiedenen Stellen Nebenkosten einplanen. Einer dieser Posten kann die Maklergebühr sein. Sie ist aber im Gegensatz zu anderen Ausgaben wie den Kosten für einen Notar oder die Grundbucheintragung nicht obligatorisch. Letztlich bleibt es dem Noch-Eigentümer des Objekts und dem Interessenten selbst überlassen, ob sie die Leistungen eines professionellen Vermittlers in Anspruch nehmen möchten. Sehen Sie jedoch den Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder einer anderen Immobilie mit seiner Unterstützung vor, steht Ihnen unser Maklerkosten Rechner zur Verfügung. Somit fällt Ihnen die Kalkulation im Vorfeld wesentlich leichter.

Ein Paar, was sich von einem Immobilienmakler beraten lässt

Die Maklerprovision und was darunter zu verstehen ist

Anstelle einer Maklerprovision wird auch von einer Maklercourtage gesprochen. Beide Begriffe zielen auf das Gleiche ab. Sie meinen ein erfolgsabhängiges Honorar, welches der Makler für seine Arbeit erhält. Sein Einsatz kann gefragt sein, wenn es um die Miete, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Das betrifft Objekte wie Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder auch Gebäude zur gewerblichen Nutzung.

Für eine Vermittlung zwischen Vermieter und Mieter gibt es durch das Bestellerprinzip andere Regelungen für die Vergütung des Maklers, als wenn er Verkäufer und Käufer zusammenbringt. Unser Maklerkosten Rechner ist jedoch ausschließlich für den Immobilienkauf bestimmt und deswegen legen wir bei der Erläuterung den Fokus darauf. Die Höhe der Provision hängt von mehreren Parametern wie dem Kaufpreis der Immobilie und der Region ab. Bei der Maklercourtage wird in drei verschiedene Formen unterschieden.

Innenprovision

Bei der Innenprovision einigen sich Verkäufer und Makler auf einen Vertrag. Ein Bestandteil der darin getroffenen Vereinbarungen ist die Courtage, die dementsprechend der Eigentümer der Immobilie zahlt. Der Kaufinteressent ist hierbei nicht beteiligt.

Außenprovision

Die Außenprovision ist als das Gegenteil zu verstehen. Hier geht der Verkäufer die Verpflichtung ein, die Courtage zu übernehmen. Nach dem erfolgreichen Erwerb einer Immobilie wird diese fällig. Ausgewiesen ist sie im Exposé zum Objekt oder oftmals auch in Inseraten zu finden.

Mischprovision

Am häufigsten kommt in der Praxis die Mischprovision vor. Die beiden Parteien – Käufer und Verkäufer also – teilen diese untereinander auf. Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem Bundesland, mitunter sogar der Region, da es deutschlandweit keine einheitliche Regelung gibt.

Die Maklerkosten in den einzelnen Bundesländern

Grundsätzlich gehört die Maklergebühr zu den wichtigsten Nebenkosten, die Sie beim Immobilienkauf berücksichtigen müssen. Mit welchem Betrag zu rechnen ist, lässt sich nicht allgemeingültig in nur einem Satz formulieren. Sehr übersichtlich sind die Verhältnisse bei einer Vermietung. Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Ganz knapp auf den Punkt gebracht besagt es: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Dabei darf die Provision bei maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer liegen.

Für die Maklerkosten beim Erwerb einer Immobilie existiert noch keine pauschale Regelung. Die Höhe sowie die Aufteilung handhaben die Bundesländer bislang nicht einheitlich. Genau das ist der Grund, warum Sie von unserem Maklerkosten Rechner nach dem entsprechenden Bundesland gefragt werden, in welchem Sie den Kauf tätigen. Teilweise bestehen sogar noch lokale Abweichungen, wie etwa in Westthüringen, das sich mit einer Provision von bis zu 5,95 Prozent des Kaufpreises von den eigentlich üblichen 7,14 Prozent der restlichen Regionen abhebt. Die Frage „Welche Maklerkosten muss ich einplanen?“, lässt sich daher nur schwer beantworten – zumal nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Courtage im vorgegebenen Rahmen frei verhandelbar ist. Unser Maklerkosten Rechner hilft Ihnen aber dabei, einen greifbaren Anhaltspunkt für Ihre Kalkulation zu erhalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Konstellation der Gebühren in den einzelnen Bundesländern auf.

Bundesland Anteil Käufer Anteil Verkäufer Provision gesamt
Baden-Württemberg 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Bayern 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Berlin 7,14 % 0 % 7,14 %
Brandenburg 7,14 % 0 % 7,14 %
Bremen 5,95 % 0 % 5,95 %
Hamburg 6,25 % 0 % 6,25 %
Hessen 5,95 % 0 % 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 3,57 % 2,38 % 5,95 %
Niedersachsen 4,76 %–5,95 % / 3,57 % 0 % / 3,57 % 4,76 %–5,95 % / 7,14 %
Nordrhein-Westfalen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Rheinland-Pfalz 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Saarland 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen-Anhalt 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Schleswig-Holstein 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Thüringen 3,57 % 3,57 % 7,14 %

Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass zum Jahresende 2020 eine neue Bestimmung in Kraft tritt. Sie entlastet die Käufer mit einer Obergrenze: Maximal die Hälfte der Provision müssen sie dann tragen. Dementsprechend wird es etwa in Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg Veränderungen geben. Aktuell übernimmt der Käufer dort noch die vollen Maklerkosten in Höhe von 7,14 Prozent des vereinbarten Immobilienpreises. Künftig muss er mit maximal 3,57 Prozent kalkulieren. Allerdings sind Anlage- und Gewerbeimmobilien von diesem Gesetz ausgeklammert. Einen etwas detaillierteren Einblick in diese Richtlinien finden Sie im letzten Kapitel auf dieser Seite.

Welche Leistungen erbringt ein Makler beim Immobilienkauf?

Ein Makler ist in erster Linie – aber längst nicht nur – ein Vermittler. Seine Hauptaufgabe bei einem geplanten Kauf besteht darin, dem Interessenten zu dem Objekt zu verhelfen, das sich mit seinen Vorstellungen deckt. Aus diesem Grund erfragt er zunächst die wichtigsten Eckdaten vom Kunden. Er erkundigt sich einerseits nach den persönlichen Voraussetzungen wie dem Budget und andererseits nach den Kriterien für die Wunschimmobilie. Hierbei spielen etwa Eigenschaften wie die Lage, die Größe oder die Ausstattung eine Rolle.

In Folge dessen ermittelt er aus seinem Portfolio entweder das passende Objekt oder er begibt sich auf die Suche nach geeigneten Immobilien. Er kann auf alle Fragen zur Immobilie die entsprechenden Antworten geben und zugleich sämtliche wichtige Dokumente vorlegen, zu denen beispielsweise der Grundriss oder der Energieausweis gehören. Beratend steht er dem Kunden ebenfalls zur Verfügung. Ist die Entscheidung für ein Objekt gefallen, begleitet der Makler den Käufer zum Notartermin und betreut ihn bei Bedarf auch im Nachgang, falls es Fragen oder Klärungsbedarf im Allgemeinen gibt.

All diese Aufgaben kann ein Immobilienmakler für den Käufer erfüllen:

  • Sucht und ermittelt die zu den persönlichen Ansprüchen passenden Immobilie
  • Hält den Kaufinteressenten regelmäßig auf dem neuesten Stand
  • Vereinbaren von Besichtigungsterminen und Begleitung
  • Beratende Tätigkeit zu rechtlichen und vertraglichen Aspekten
  • Verhandlungen mit dem Verkäufer führen
  • In Absprache mit dem Notar: Erarbeiten des Kaufvertrags
  • Abschluss des Kaufvertrags herbeiführen
  • Begleitung zum Notartermin
  • Anwesenheit bei der Übergabe der Immobilie
  • Betreuung auch im Nachgang

Wann hat der Makler Anspruch auf Provision?

Die Voraussetzung für den Anspruch des Maklers auf die vereinbarte Provision ist in § 652 BGB geregelt. Ganz simpel formuliert: Sie wird dann fällig, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit kam. Das bedeutet, dass dank seines Einsatzes ein Kaufvertrag vorliegt, den sowohl der Noch-Eigentümer, als auch der Käufer unterschrieben haben und der notariell beglaubigt wurde. Üblich sind dabei die folgenden Rahmenbedingungen:

  • Es gibt einen Maklervertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen wurde
  • Der Makler kann seine erbrachte Leistung nachweisen
  • Ein Notar hat den Kaufvertrag beurkundet
  • Dieser Vertrag kam im Wesentlichen durch die Tätigkeit des Maklers zustande
  • Das Dokument ist frei von Fehlern und somit rechtsgültig

Ist eines der genannten Kriterien nicht erfüllt, hat der Immobilienmakler keinen Anspruch auf seine Courtage. Im Übrigen belaufen sich die Maklerkosten in aller Regel ausschließlich auf den im Vorfeld vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises. Der eigentliche Wert der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Weitere Kosten sind tendenziell nicht zu erwarten. Die Ausnahme stellt ein nachweisbarer Aufwand dar. Kam es beispielsweise zu einem vollständigen Abbruch des Verkaufsprozesses oder wurde der Maklervertrag gekündigt, darf der Vermittler einzelne Leistungen geltend machen. Dazu gehören etwa die Ausgaben für Inserate, Telefonate oder auch Besichtigungstermine.

Zu welchem Zeitpunkt müssen die Maklerkosten gezahlt werden?

Der Makler ist mit seiner Tätigkeit in Vorleistung gegangen und genießt den Anspruch auf die Courtage, sobald seine Vermittlung von Erfolg gekrönt ist. Üblicherweise wird in den Geschäftsbedingungen festgehalten, wann die Kosten zu begleichen sind. Als Voraussetzung nennt der Dienstleister dort ein erfolgreiches Zustandekommen des Kaufvertrags. Es ist zumeist gängig, ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren – unter Umständen sind es auch sieben Tage.

Für den Käufer weniger relevant, aber der Vollständigkeit halber soll eine mögliche Sonderregelung nicht unerwähnt bleiben, die der Makler mit dem Verkäufer schließen kann: Gegebenenfalls muss dieser seinen Anteil der Kosten erst begleichen, wenn der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist.

Sind die Maklerkosten steuerlich absetzbar?

Ob die Maklerkosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von den Umständen des Kaufs ab. Wer eine Immobilie erwirbt, um sie selbst zu bewohnen, hat diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall gelten die Ausgaben als private Anschaffungskosten und dürfen nicht abgesetzt werden. Gibt es noch Sanierungsbedarf im gekauften Haus oder der Wohnung, zählt dieser finanzielle Aufwand zumindest zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Anders gestaltet sich die Situation, wenn das Objekt als Kapitalanlage dient und demnach eine Vermietung vorgesehen ist. Bei diesem Szenario haben Sie die Chance, die Maklerkosten steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dann gehören sie in die Kategorie der Anschaffungsnebenkosten. Sie werden zum Kaufpreis hinzuaddiert und anschließend linear abgeschrieben.

Sind Maklerkosten verhandelbar?

Die Maklerkosten lassen sich verhandeln, wobei der potenzielle Käufer nicht immer einen Erfolg erzielen wird. Vielmehr kommt es auf die einzelne Situation sowie die Nachfrage vor Ort an. In einer komfortablen Verhandlungsposition befindet sich der Interessent vor allem dann, wenn die Immobilie beispielsweise bereits längere Zeit auf dem Markt ist und es generell schwerfällt, einen neuen Eigentümer zu finden. Auch ein in Kürze auslaufender Maklervertrag bedeutet ein gutes Argument für verringerte Gebühren.

Letztlich sollte der Kaufinteressent aber auch Fingerspitzengefühl beweisen. Gibt es womöglich noch einen anderen Anwärter auf das Objekt, erhält er den Zuschlag, wenn Sie die Courtage zu stark drücken möchten.

Neue gesetzliche Regelungen zu Maklerkosten ab Ende 2020

Ein Bestellerprinzip, wie es bei Maklertätigkeiten zur Vermietung besteht, gibt es bei einem Kauf nicht. Dafür hat der Bundestag allerdings im Juni 2020 eine Neuregelung bezüglich der Provision beschlossen, die ab 23. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die vordergründige Absicht dieses Gesetzes ist es, die Käufer insbesondere in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zu entlasten. Dort sahen es die Rahmenbedingungen bisweilen vor, dass sie die Maklerkosten beim Erwerb komplett allein tragen mussten. Ab Ende des Jahres 2020 werden drei Optionen vorliegen, die Provision zu vereinbaren.

1. Gleichberechtigte Aufteilung

Diese Variante wird sich in der Praxis am häufigsten bewähren. Käufer und Verkäufer schließen den Vertrag gemeinsam mit dem Makler ab. Es kommt zu der Festlegung, dass sie den Kosten jeweils zu 50 Prozent tragen.

2. Volle Provisionsübernahme mit Abwälzung

Eine Partei, bei der es sich zumeist um den Verkäufer der Immobilie handeln dürfte, unterzeichnet den Vertrag mit dem Makler allein. Demzufolge vertritt der Vermittler ausschließlich den Noch-Eigentümer. Dieser wird später jedoch einen Teil der Courtage vom Käufer erhalten. Es ist von einer Abwälzung die Rede. Der Käufer stimmt im Kaufvertrag dieser Vereinbarung zu. Der Anteil des Verkäufers muss mindestens so hoch sein wie der des Käufers.

3. Volle Provisionsübernahme ohne Abwälzung

Da es jedoch keinen Zwang zur Zahlung der Provision durch zwei Parteien gibt, kann auch künftig weiter nur eine Seite die vollen Kosten für den Makler stemmen. Eine reine Innenprovision bedeutet, dass der Verkäufer die gesamte Summe übernimmt. Bei einer reinen Außenprovision trägt der Käufer die gesamte Summe. Eine der Voraussetzungen besteht darin, dass er im Vorfeld einen Suchauftrag erteilt hat. Das Objekt gehörte zudem noch nicht zum Portfolio des Maklers, sodass er es erst akquirieren musste.